|
Sulzgrieser Str. 180 73733 Esslingen
Telefon: (0711) 300 44 04 Telefax: (0711) 300 44 05 E-Mail: ergokrege@arcor.de
|
|
Behandlungsrezept (Heilmittelverordnung) Der Weg zum Behandlungsrezept (Heilmittelverordnung) Die Verordnung von Ergotherapie erfolgt durch den behandelnden Hausarzt oder Facharzt des Patienten, z.B. Kinderarzt oder Neurologen, wenn eine entsprechende Indikation im Sinne einer klaren Diagnose wie Schlaganfall oder celebraler Hirnschädigung besteht. In der Pädiatrie können Kinder auch schon bei bestehendem Verdacht auf eine Entwicklungsverzögerung oder Wahrnehmungsstörung zur Abklärung in die ergotherapeutische Praxis überwiesen werden. Behandlungsablauf Die Behandlung beginnt mit einem ausführlichen Anamnesegespräch und einer Befunderhebung des Patienten / des Kindes. Hier werden spezielle Funktions-, Entwicklungs- und Wahrnehmungstests angewendet. Wichtig ist aber auch festzustellen, welchen Status der Patient bezüglich seiner Selbstständigkeit hat und welchen Anforderungen er in seinem Alltag gegenübersteht. Dazu gehört die familiäre, häusliche, berufliche bzw. bei Kindern die schulische Situation. Die Beobachtungen / Informationen ergeben einen Befund, nach dem vom behandelnden Therapeuten ein für den Patienten spezieller Behandlungsplan ausgearbeitet wird. Natürlich werden mit dem Patienten bzw. seinen Angehörigen ( Eltern der Kinder, Pflegende ) die Therapieziele und Vorgehensweise der Behandlung besprochen. Für den Erfolg der Therapie kann es nützlich sein, wenn therapeutische Arbeit - das Einverständnis des Patienten vorausgesetzt - mit seinen anderen Bezugspersonen wie Erzieherinnen, Frühförderung, Pflegedienste oder Kollegen der angrenzenden Berufe wie behandelnden Logopäden, Physiotherapeuten, Psychologen usw. abgestimmt wird. Während des therapeutischen
Prozesses müssen Ziele, Behandlungsplan und Behandlungsmethoden ständig dem
Fortschritt des Patienten und der veränderten Situation angepasst werden. Die
Behandlung gilt als erfolgreich, wenn die vereinbarten Behandlungsziele erreicht
wurden und der Patient eine bestimmte Handlungskompetenz erworben hat, auch ohne
dass alle früheren Fertigkeiten wieder erlangt wurden. |
|
Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an:
ergokrege@arcor.de
|